Gericht über Marke von Michael Jackson: SO viel war sie wert
Auch 12 Jahre nach dem Tod von Michael Jackson wurde eine Frage um seinen Nachlass noch vor Gericht verhandelt. Es ging um den Wert, den seine Marke hatte, als er verstarb. Nun ist in dem Fall eine Entscheidung vor dem Steuergericht gefallen und darüber dürften sich die Erben freuen. Warum es für sie ein Sieg ist, dass das Gericht die Marke geringer bewertet, erfahrt ihr hier.
Statt 161 Millionen oder 2105 US-Dollar: So viel war die Marke Michael Jackson laut Gericht wert
Viele US-Medien, wie die „Los Angeles Times“ und das „Wall Street Journal“, berichten über eine Gerichtsentscheidung, über die sich die Erben des King of Pop freuen dürften. Es ist das Ergebnis eines Rechtsstreits, der sich über mehrere Jahre hingezogen hatte. Als Michael Jackson 2009 verstarb, gingen seine Nachlassverwalter ans Werk, um Schulden abzutragen und sein Erbe aufzuwerten. Die Nachlassverwaltung bezifferte den Wert der Marke zum Zeitpunkt seines Todes mit gerade einmal 2105 US-Dollar, schreibt die „New York Times“. Ganz anders sah das allerdings die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service, kurz IRS. Sie ging von einem Markenwert von 161 Millionen Dollar aus und wollte vor diesem Hintergrund üppige Steuersummen von der Nachlassverwaltung fordern: 500 Millionen Dollar an Steuern plus 200 Millionen Strafe für nicht geleistete Zahlungen. Diese Forderungen sind nun Geschichte: Das Gericht bewertete die Marke zum Zeitpunkt von Jacksons Tod mit rund 4 Millionen US-Dollar, was die Steuerlast erheblich reduzieren dürfte.
Urteil könnte Auswirkungen auf andere Promi-Nachlässe haben
Zu der Angabe des „Jackson Estate“, der Name des Musikers sei lediglich 2105 Dollar wert gewesen, merkte der Richter allerdings an, der „Preis eines 20 Jahre alten, viel gebrauchten Honda Civic“ sei nicht angemessen, da es schließlich um einen der bekanntesten Stars der Welt gehe. Der „New York Times“ zufolge wurde der Steuerfall genau verfolgt und könnte Anhaltspunkte für die Bewertung anderer Promi-Nachlässe geben. Noch nicht geklärt sind beispielsweise Steuerfragen zu den Nachlässen von Prince und Aretha Franklin. Im Bericht der Zeitung kommen auch zwei Nachlassverwalter Jacksons zu Wort, John Branca und John McClain, welche die Entscheidung als einen „riesigen, eindeutigen Sieg für Michael Jacksons Kinder“ bezeichneten.