Hitzefrei auch im Büro? Ab wann Arbeiten bei Hitze nicht mehr geht
Die Hitzewelle kommt und mit ihr auch die Frage, wie man heiße Tage auf der Arbeit am besten überstehen soll. Schüler haben in diesem Fall noch einen Vorteil: Sie können sich unter Umständen über zusätzliche Freizeit freuen. Ob Schüler „Hitzefrei“ bekommen, darüber entscheiden letztendlich die Schulleiter. Aber was ist mit Arbeitnehmern? Haben sie einen Anspruch auf „Hitzefrei“ im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz? Dazu hier mehr!
Eher schlechte Aussichten auf „Hitzefrei“ im Büro: Zu heiß darf es aber auch nicht werden
Es gibt keine feste Regelung dazu, ab wann Mitarbeiter während einer Hitzewelle den Rest des Tages frei bekommen. Ob es „Hitzefrei“ gibt, diese Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Der Chef hat aber die Pflicht, seine Mitarbeiter zu schützen, damit Backofenhitze im Büro nicht zur Gefahr für die Gesundheit wird. Wie das genau aussieht, steht in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“. In Räumen, in denen gearbeitet wird, sollte die Lufttemperatur nicht höher sein als 26 Grad Celsius und es muss genug Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung geben. Wird es über 30 Grad heiß, muss sich der Arbeitgeber weitere Maßnahmen überlegen, wie seine Mitarbeiter möglichst wenig belastet werden. Zum Beispiel kann dann die Arbeitszeit mit Gleitzeit auf erträglichere Stunden gelegt oder Bekleidungsvorschriften können gelockert werden.
Mehr als 35 Grad: Arbeiten ist bei dieser Hitze nicht mehr drin
Liegt die Lufttemperatur sogar bei mehr als 35 Grad Celsius, ist der entsprechende Raum laut der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Es sei denn, der Arbeitgeber tut genug zum Abkühlen! Als Beispiele werden dazu Luftduschen oder Wasserschleier genannt. Kann er nicht für die geeignete Abkühlung sorgen, gibt es tatsächlich eine Chance auf „Hitzefrei“ im Büro. Sollte sich der Arbeitgeber nicht an die Vorgaben halten, droht ihm zudem ein Bußgeld. Einfach selbst entscheiden, dass es jetzt zu heiß ist und nach Hause gehen, sollten Arbeitnehmer aber nicht. Damit können sie sich sogar eine Abmahnung einhandeln.
Am besten auszuhalten ist es bei Hitze natürlich am Pool, Meer oder See! Die passenden Beachwear-Trends findet ihr hier!